Nebenintervention

Nebenintervention
Neben|intervention,
 
Recht: Intervention.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Nebenintervention — Nebenintervention, auch Streithilfe genannt, liegt vor, wenn sich jemand im eigenen Namen wegen eines eigenen rechtlichen Interesses an einem fremden Zivilprozess beteiligt, ohne selbst Partei zu sein. Der Nebenintervenient (= Streithelfer) tritt …   Deutsch Wikipedia

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